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Wichtige Informationen zu Salutwaffen

Die Frist zur Anmeldung endete am 01.09.2021!

Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nach

Wie sind Salutwaffen waffenrechtlich definiert?

 

Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 sind Salutwaffen veränderte Langwaffen, die unter anderem für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind.

 

Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann

  2. der Lauf muss im hinteren Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein

  3. bei modularen Modellen muss der Lauf (Austauschlauf) mit dem Gehäuse fest verbunden sein

  4. die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können

  5. der Verschluss muss ein Beschusszulassungszeichen in der Raute (Abb. 11 der Anl. II BeschV) tragen

 

ACHTUNG: Salutwaffen fallen waffenrechtlich in die Kategorie der Ursprungswaffe, aus der sie hergestellt wurden.

 

Ein Schießen mit Geschossmunition soll gerade nicht mehr möglich sein, sondern höchstens noch mit Kartuschenmunition. Dieses erfüllt dann auch die Zweckbestimmung (Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen etc.).


Zu welchem Bedürfnis wird die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Salutwaffe erteilt?

 

Entsprechend § 39b Abs. 1 WaffG ist Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen
insbesondere dann anzuerkennen, wenn der Antragsteller die Salutwaffen für folgende Zwecke benötigt:

  • Theateraufführungen,

  • Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder

  • für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen der Brauchtumspflege

 

Ich besitze bereits eine Salutwaffe, was muss ich tun?
Hier gelten die Übergangsvorschriften in § 58 Abs. 15 und 16 WaffG. Danach wird zwischen erlaubnispflichtiger Salutwaffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 WaffG) und einer verbotene Salutwaffe (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.8 WaffG) unterschieden.


Für den weiteren Besitz gilt jeweils Folgendes:

 

Erlaubnispflichtige Salutwaffen:

  • Bis 01. September 2021

  • Beantragung einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 (WBK) oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz beantragen oder die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen.

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Verbotene Salutwaffen:

  • Bis 01. September 2021

  • Antrag nach § 40 Absatz 4 beim BKA stellen oder die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen

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Wie muss eine Salutwaffe aufbewahrt werden?
Hier gilt § 39b Abs. 3 WaffG. Danach ist keine besondere Aufbewahrung nötig, ein Zugriffsschutz (abschließbarer Schrank) reicht aus.

 

Kann eine Salutwaffe an einen Büchsenmacher oder Waffenfachhändler verkauft werden?
Ja, sofern die Waffenhandelserlaubnis den Handel mit Schusswaffen der Ursprungskategorie abdeckt.


Ich habe eine Salutwaffe geerbt. Muss ich diese bei der Behörde anzeigen?
Ja, denn der Erwerb und Besitz von Salutwaffen unterliegt der Bedürfnispflicht, s.o.


Ich will eine Salutwaffe erwerben. Was muss ich tun?
Sie müssen den Kauf der Salutwaffe bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde innerhalb von 14 Tagen nach dem Erwerb anzeigen (§ 37b Abs. 2 Satz 1 WaffG). Die Waffenbehörde stellt Ihnen eine WBK aus. Aufgrund der Bedürfnispflicht für Salutwaffen kann es sinnvoll sein, sich vorab mit der Waffenbehörde in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob die Erlaubnis überhaupt erteilt, das Bedürfnis also anerkannt wird.


Muss jemand, der eine Salutwaffe erwerben will, eine Sachkundeprüfung nachweisen?
Gemäß § 39b Abs. 2 WaffG ist keine Sachkundeprüfung (§ 7 WaffG) für die Erteilung der Erlaubnis erforderlich.

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